Rechtsprechung
   VG Berlin, 04.07.2012 - 1 L 155.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,35243
VG Berlin, 04.07.2012 - 1 L 155.12 (https://dejure.org/2012,35243)
VG Berlin, Entscheidung vom 04.07.2012 - 1 L 155.12 (https://dejure.org/2012,35243)
VG Berlin, Entscheidung vom 04. Juli 2012 - 1 L 155.12 (https://dejure.org/2012,35243)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,35243) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2008 - 2 S 120.07

    Umgebungsschutz bei Baudenkmälern und Werbeanlagen

    Auszug aus VG Berlin, 04.07.2012 - 1 L 155.12
    Hinzutretende bauliche Anlagen müssen sich aber an dem Maßstab messen lassen, den das Denkmal gesetzt hat und dürfen es nicht gleichsam erdrücken, verdrängen, übertönen oder die gebotene Achtung gegenüber den Werten außer Acht lassen, welche dieses Denkmal verkörpert" (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 15.04.2008 - OVG 2 S 120.07, zitiert nach juris).
  • VG Berlin, 16.02.2012 - 1 K 909.09

    Streit um Sondernutzung im Fall einer Überbauung mit Durchfahrt

    Auszug aus VG Berlin, 04.07.2012 - 1 L 155.12
    Die Antragstellerin hat entgegen der Auffassung des Antragsgegners auch den erforderlichen (vgl. nur VG Berlin, Urteil v. 16.02.2012 - VG 1 K 909.09 m.w.N.) Antrag auf Erteilung der Erlaubnis gestellt.
  • VG Berlin, 12.05.2011 - 16 K 227.09

    Denkmalschutzrechtliche Genehmigung zum Aufstellen zweier Werbetafeln

    Auszug aus VG Berlin, 04.07.2012 - 1 L 155.12
    Denn dies stellt überhaupt erst die Eingangsvoraussetzung für das Eingreifen des Denkmalschutzrechts dar (vgl. VG Berlin, Urteil v. 12.05.2011 - VG 16 K 227.09).
  • VG Berlin, 10.01.2013 - 1 K 353.11

    Sondernutzungserlaubnis für das Aufstellen eines Ticketverkaufsbusses

    Denn eine "Soll-Vorschrift" verpflichtet die Behörde, grundsätzlich so zu verfahren, wie es im Gesetz bestimmt ist (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 4. Juli 2012 - 1 L 155.12 -, juris, Rn. 27, sowie vom 7. Dezember 2012 - VG 1 L 293.12 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl. Urteil der Kammer vom 11. Mai 2010 - 1 K 618.09 -, juris, Rn. 19 m.w.N.).

    Dabei kann dahinstehen, ob dieses Stadtbild bereits unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten (vgl. § 11 Abs. 2 Satz 2 Denkmalschutzgesetz Berlin - DSchG Bln; siehe dazu Beschluss der Kammer vom 4. Juli 2012 - 1 L 155.12 -, juris) die generelle Versagung einer Sondernutzungserlaubnis rechtfertigt.

  • VG Berlin, 01.10.2021 - 1 K 162.19
    Dabei kann dahinstehen, ob dieses Stadtbild bereits unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten (vgl. § 11 Abs. 2 Satz 2 Denkmalschutzgesetz Berlin - DSchG Bln; siehe dazu Beschluss der Kammer vom 4. Juli 2012 - VG 1 L 155.12, a.a.O.) die generelle Versagung einer Sondernutzungserlaubnis rechtfertigt.
  • VG Berlin, 07.12.2012 - 1 L 293.12

    Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis; Zustimmung zur Herstellung

    Grundsätzlich besteht daher ein Anspruch auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung (VG Berlin, Beschluss vom 4. Juli 2012 - 1 L 155.12 -, juris, Rn. 27; VG Berlin, Urteil vom 11. Mai 2010 - 1 K 618.09 -, juris, Rn. 19 m.w.N.).
  • VG Berlin, 15.11.2013 - 1 L 331.13

    Aufstellung von Verzehrständen anläßlich einer Großdemonstration

    Entgegen der vormaligen Regelung, genügt nicht mehr jeder sachliche Grund und jedes öffentliche Interesse für eine Versagung der Sondernutzungserlaubnis (vgl. Beschluss der Kammer vom 4. Juli 2012 - VG 1 L 155.12 -, juris, Rn. 27; Urteil der Kammer vom 10. Januar 2013 - VG 1 K 353.11 -, juris, Rn. 20 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. März 2007 - OVG 1 B 8.06 -).
  • VG Berlin, 16.10.2014 - 1 L 31.14

    Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufskiosk

    Die gerichtliche Kontrolle ist in diesem Zusammenhang darauf beschränkt zu überprüfen, ob es sich um einen anerkannten öffentlichen Belang handelt, ob die Konkretisierung nachvollziehbar ist und die straßenrechtliche Praxis einheitlich und willkürfrei gehandhabt wird (st. Rspr. der Kammer, vgl. u.a.: Beschluss vom 15. November 2013 - VG 1 L 331.13 - juris, Rn. 6ff.; Urteil vom 10. Januar 2013 - VG 1 K 353.11 - juris, Rn. 20 f.; Beschluss vom 4. Juli 2012 - VG 1 L 155.12 - juris, Rn. 27; Urteil vom 14. Mai 2009 - VG 1 A 417.08 - juris, Rn. 15 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. Dezember 2011 - OVG 1 B 66.10 - juris, Rn. 15 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht